Aufnahmemodalitäten
Da unser Haus eine offene Einrichtung ist, kann eine Aufnahme von selbst- bzw. fremdgefährdeten Personen, die einer Unterbringung in einer beschützenden Einrichtung bedürfen, nicht erfolgen.
Ansonsten gelten folgende formelle Voraussetzungen für die Aufnahme:
- Bescheid der Pflegekasse über den gewährten Pflegegrad bzw. das laufende Einstufungsverfahren
- Nachweis eines Kostenträgers oder die persönliche, schriftliche Versicherung der Kostenübernahme (Privat, Pflegekasse, Sozialträger)
- ärztliches Attest, dass keine ansteckungsfähige Lungentuberkulose vorliegt
(laut Infektionsschutzgesetz § 36 Abs. 4 S.1.)
Gerne können Sie uns diese Unterlagen bereits zum ersten Gesprächstermin mitbringen oder auf postalischem Weg vorab zukommen lassen. Damit wir Sie auf der Warteliste vermerken können.